Das Notariat
In Deutschland steht der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für Beurkundungen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zur Verfügung. Das heißt, der Notar dient dem Schutz vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet
Rechts- und Beweissicherheit zum Zwecke späterer Streitvermeidung. Insbesondere hat die notarielle Tätigkeit eine Schutzfunktion, um vor übereilten und benachteiligenden Entscheidungen, die gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen (Grundstückskäufe, Grundstücksverkäufe, Errichtung von Testamenten, Eheverträgen usw.) haben können, zu schützen.
Der Notar ist hierbei parteiunabhängig und neutral, was allen Beteiligten zugutekommt. Diese Neutralität dient zur Konfliktlösung und auch zur Streitvermeidung.
Unser Notariat steht Ihnen von der Unterschriftsbeglaubigung bis hin zu Grundstücks- und Wohnungseigentumsgeschäften aller Art zur Verfügung. Darüber hinaus im Bereich des Familien- und Erbrechtes, wie zum Beispiel bei Testamenten, Eheverträgen bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ferner bieten wir die Erstellung von Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten an. Ebenfalls die Absicherung im Falle der sogenannten Übergabeverträge (insbesondere bei Immobilien) durch Wohn- bzw. Nießbrauchsrechte.
Auch im Handels- und Gesellschaftsrecht steht das Notariat zur Verfügung, beispielsweise für die Gründung von Personen- bzw. Kapitalgesellschaften.